Einführung neuer Vorschriften für Powerbanks
Der Transport von Powerbanks ist an Bord aller Airlines der Lufthansa Group nur eingeschränkt erlaubt.
Powerbanks und E-Zigaretten dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden und ab 15. Januar 2026 dürfen zudem nur maximal 2 Powerbanks pro Passagier im Handgepäck transportiert werden. Zusätzlich ist die Aufbewahrung im Gepäckfach über den Sitzen nicht erlaubt. Die Geräte dürfen nur in der Sitztasche des Vordersitzes, am eigenen Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz verstaut werden. Für Powerbanks mit einer Batterieleistung zwischen 100 Wh und max. 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Das Aufladen und die Nutzung von Powerbanks sind an Bord aller Airlines der Lufthansa Group verboten. Eine Ausnahme besteht für die Nutzung von genehmigten medizinischen Geräten.
Die für die Lufthansa Group geltenden Regelungen rund um Powerbanks basieren auf aktuellen Empfehlungen der zuständigen Luftfahrt-Organisationen EASA, FAA, IATA und ICAO. Die Airlines der Lufthansa Group werden ihre Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Regelungen über die Neuerungen informieren. Sicherheit hat für die Unternehmen der Lufthansa Group stets oberste Priorität.