Miles & More Teilnahmebedingungen
Das Kundenbindungsprogramm Miles & More („Miles & More“) belohnt die Treue seiner Teilnehmer als Kunden. Über Miles & More wird die Möglichkeit geboten, bei verschiedenen Miles & More Partnerunternehmen Meilen zu sammeln oder einzulösen.
Betreiber und Herausgeber von Miles & More sind die Miles & More GmbH („MMG“) und die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft („Lufthansa“) (MMG und Lufthansa gelten jeweils als ein „Betreiber“). Die Betreiber behalten sich vor, in bestimmten Ländern ausgewählte Mitherausgeber des Programms einzusetzen (wie z. B. Austrian Airlines Group, Brussels Airlines, LOT Polish Airlines, Luxair und Swiss International Air Lines). Eine vollständige Auflistung der Mitherausgeber ist unter www.miles-and-more.com/mitherausgeber veröffentlicht.
Für den Meilenerwerb, das Einlösen von Meilen und die allgemeine Durchführung von Miles & More gelten einige Bedingungen, die hier zusammengefasst sind. Besondere Regelungen können sich ferner aus weiteren Programmunterlagen (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Miles & More Flugprämien oder Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Miles & More Online Shopping) sowie aus den Miles & More Kommunikationsmedien ergeben (z. B. Personal Inbox, Prämienkatalog, Newsletter oder Kontoauszug).
- 1 Teilnahme
- 1.1 Teilnahmeberechtigte
- 1.2 Teilnahmebeginn
- 1.2.1 Temporäre Teilnehmerkonten
- 1.2.2 Finale Teilnehmerkonten
- 1.3 Persönliche Geheimnummer (PIN)
- 1.4 Vielfliegerstatus eines Teilnehmers
- 2 Meilen
- 2.1 Allgemein
- 2.1.1 Meilenarten
- 2.1.2 Andere Kundenbindungsprogramme
- 2.1.3 Übertragbarkeit der Meilen und Handel mit Meilen
- 2.2 Kontostand
- 2.3 Meilenerwerb
- 2.3.1 Allgemeine Regelungen zum Meilenerwerb
- 2.3.2 Sonderregelungen für Flüge
- 2.3.3 Sonderregelungen für Hotels und Mietwagen
- 2.3.4 Miles & More Zahlungskarten mit Meilensammelfunktion
- 2.3.5 Sonstige Möglichkeiten des Meilenerwerbs
- 2.3.6 Ausschluss der Meilengutschrift
- 2.3.7 Gutschriftverfahren
- 2.4 Einlösen der Meilen
- 2.4.1 Allgemeine Regelungen zum Einlösen von Meilen
- 2.4.2 Flugprämien
- 2.4.3 Upgrade Prämien
- 2.4.4 Sonstige Prämien
- 2.4.5 Prämienanforderung
- 2.4.6 Verfügbarkeiten und Sonderbedingungen für Prämien
- 2.4.7 Ausstellung von Prämiendokumenten
- 2.4.8 Übertragbarkeit und Handel mit Prämiendokumenten
- 2.4.9 Rückgabe und Verlust von Prämiendokumenten
- 2.4.10 Missbrauch
- 2.4.11 Folgen eines Missbrauchs
- 2.5 Verfall von Prämienmeilen
- 2.6 Abgaben, Zuschläge und Service-Entgelte
- 3 Verstoß gegen Teilnahmebedingungen, Kontosperrung und Vertragsbeendigung
- 3.1 Kündigung, Sperrung Ausschluss von der Programmteilnahme
- 3.1.1 Ordentliche Kündigung
- 3.1.2 Außerordentliche Kündigung
- 3.1.3 Sperrung und Ausschluss von der Programmteilnahme
- 3.2 Meilengültigkeit bei Kündigung
- 3.2.1 Bei ordentlicher Kündigung
- 3.2.2 Bei außerordentlicher Kündigung
- 3.3 Programmbeendigung
- 4 Sonstiges
- 4.1 Haftung
- 4.2 Datenschutz
- 4.3 Verlust, Diebstahl
- 4.4 Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen
- 4.5 Recht, Gerichtsstand
1 Teilnahme
1.1 Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die das zweite Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in einem Land haben, für das Miles & More angeboten wird.
Als Wohnsitz gilt der tatsächliche räumliche Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz, z. B. Hauptwohnung) des Teilnehmers. Angaben zur Person sowie zum Wohnsitz sind korrekt und wahrheitsgemäß zu machen und auf Anfrage gegenüber einem der Betreiber nachzuweisen.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme an Miles & More besteht nicht. Die Betreiber können ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme an Miles & More verweigern.
1.2 Teilnahmebeginn
Die Teilnahme beginnt auf Antrag eines Kunden mit der Eröffnung des persönlichen Meilenkontos. Sollte der Antragsteller bereits Teilnehmer bei Miles & More sein, ist ein erneuter Antrag auf Eröffnung eines weiteren persönlichen Meilenkontos unzulässig, d. h., pro natürlicher Person darf nur ein Konto eröffnet und geführt werden. Zum Nachweis der Kontoeröffnung erhält der neue Teilnehmer eine vorläufige Miles & More Kartennummer.
1.2.1 Temporäre Teilnehmerkonten
Die vorläufige Miles & More Kartennummer berechtigt für sechs Monate zum Sammeln von Meilen. Der Antrag auf Eröffnung des Meilenkontos muss durch den Kunden innerhalb dieser Zeit vollständig ausgefüllt werden. Meilenkonten mit fehlenden oder unvollständigen persönlichen Daten werden als „temporäre Konten“ betrachtet und innerhalb von sechs Monaten ab der ersten Meilengutschrift mit der vorläufigen Kartennummer geschlossen.
1.2.2 Finale Teilnehmerkonten
Sobald der Teilnehmer mindestens eine Prämienmeile gesammelt hat, erhält er eine Miles & More Karte mit finaler Miles & More Kartennummer. Die Karte bleibt im Eigentum der Betreiber und ist auf Verlangen der Betreiber an einen der Betreiber herauszugeben.
1.3 Persönliche Geheimnummer (PIN)
Der Teilnehmer erhält eine PIN zur persönlichen Identifikation, z. B. für die Anforderung von Prämien und die Abfrage des Online-Kontostandes. Er hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter Kenntnis von der PIN erhält. Bei Verdacht auf Missbrauch der PIN ist unverzüglich das Miles & More Service Team zu benachrichtigen, und zwar unter einer der in den Miles & More Kommunikationsmedien (z. B. unter www.miles-and-more.com) angegebenen Rufnummern. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung bis zum Zeitpunkt des Einganges der Benachrichtigung entstehen, haften die Betreiber oder ein Mitherausgeber nur im Rahmen der Ziffer 4.1 dieser Teilnahmebedingungen.
1.4 Vielfliegerstatus eines Teilnehmers
Im Rahmen von Miles & More werden verschiedene Kartentypen ausgegeben, die den Vielfliegerstatus des Teilnehmers festlegen (z. B. Frequent Traveller, Senator oder HON Circle Member). Der jeweilige Status richtet sich in der Regel nach der Anzahl der gesammelten Statusmeilen oder HON Circle Meilen in einem vorgegebenen Zeitraum. Nach Ablauf des vorgegebenen Zeitraums beginnt die Zählung der Statusmeilen oder HON Circle Meilen von Neuem. Aktionsbedingt können andere Voraussetzungen zur Erlangung eines Status gelten (z. B. die Anzahl erflogener Flugsegmente in einem vorgegebenen Zeitraum). Mit jedem Status gehen unterschiedliche Vorteile einher. Nähere Informationen zu den Qualifikationskriterien, zur zeitlichen Dauer eines Status sowie den damit verbundenen Vorteilen werden in den Miles & More Kommunikationsmedien dargestellt. Mit einem Status verbundene Vorteile können auch von den Miles & More Partnerunternehmen angeboten werden. Art, Umfang und Zeitraum dieser Vorteile werden in den Miles & More Kommunikationsmedien publiziert und können dort eingesehen werden.
2 Meilen
2.1 Allgemein
Die rechnerische Basis von Miles & More sind Meilen, die auf dem Meilenkonto des Teilnehmers verbucht werden. Die Meilen können ausschließlich zu solchen Zwecken verwendet werden, die in den Teilnahmebedingungen, weiteren Programmunterlagen oder den Miles & More Kommunikationsmedien ausdrücklich aufgeführt sind.
2.1.1 Meilenarten
Im Rahmen von Miles & More gibt es verschiedene Arten von Meilen. Unterschieden werden Prämienmeilen, Statusmeilen, Select Meilen und HON Circle Meilen. Mit Prämienmeilen können Prämien in Miles & More erlangt werden. Statusmeilen und HON Circle Meilen bestimmen den Statuskartentyp in Miles & More. Select Meilen werden pro Kalenderjahr gezählt, können im Rahmen eines Vielfliegerstatus gesammelt werden und berechtigen zum Erwerb verschiedener Vorteile. Weitere Meilenarten werden ggf. in den Miles & More Kommunikationsmedien veröffentlicht. „Meilen“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind sämtliche Arten von Miles & More Meilen, sofern nachfolgend nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
2.1.2 Andere Kundenbindungsprogramme
Bonuspunkte, Bonusmeilen oder sonstige Rechnungseinheiten aus anderen Programmen können nicht in Meilen umgewandelt werden, es sei denn, die Betreiber haben dies mit dem jeweiligen Betreiber des anderen Programms vereinbart und in den Miles & More Kommunikationsmedien entsprechend kommuniziert. Gleiches gilt für die Umwandlung von Meilen in Bonuspunkte, Bonusmeilen oder sonstige Rechnungseinheiten aus anderen Programmen.
2.1.3 Übertragbarkeit der Meilen und Handel mit Meilen
Die Meilen und das Meilenkonto sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Meilen an Dritte sind untersagt. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Meilen und der Ankauf von Meilen von Teilnehmern oder Dritten sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Meilen. Abweichende Regelungen werden ausdrücklich in den Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben.
2.2 Kontostand
Den aktuellen Stand des Meilenkontos kann der Teilnehmer über sein persönliches Internet-Meilenkonto durch Eingabe der Miles & More Kartennummer und der PIN abfragen. Darüber hinaus erhält der Teilnehmer, der Miles & More in bestimmtem Umfang aktiv nutzt, eine regelmäßige Information über den aktuellen Kontostand, vorausgesetzt, der Teilnehmer hat sich für den Erhalt des Miles & More Newsletters angemeldet. Die Versendung kann entfallen, sofern Miles & More die Meilenübersicht generell ausschließlich im Internet-Meilenkonto zur Verfügung stellt. Eine Vervielfältigung oder Ersatzlieferung von Kontoauszügen ist nicht möglich.
2.3 Meilenerwerb
2.3.1 Allgemeine Regelungen zum Meilenerwerb
Der Meilenerwerb ist ab Teilnahmebeginn möglich. Meilen können nur für vom Teilnehmer selbst in Anspruch genommene Leistungen auf seinem persönlichen Meilenkonto gutgeschrieben werden. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Miles & More Partnerunternehmen muss der Leistungsempfänger der Miles & More Karteninhaber sein, damit die Gutschrift von Meilen erfolgen kann. Der Rechnungsempfänger ist hierbei unerheblich.
Für einen Flug oder eine zum Meilensammeln berechtigende Partnerleistung, die im Zeitraum zwischen Antragstellung und Eröffnung des Meilenkontos in Anspruch genommen wird, können Meilen nach dem Verfahren gemäß Ziffer 2.3.7 gutgeschrieben werden. Teilnehmer können auch für von bestimmten Miles & More Partnerunternehmen erbrachte Leistungen Meilen sammeln. Auf solche Unternehmen und deren Leistungen haben die Betreiber und die Mitherausgeber keinen Einfluss. Weder die Betreiber noch der jeweilige Mitherausgeber des Programms sind daher für die Verfügbarkeit der Leistungen des Miles & More Partnerunternehmens (z. B. Flüge, Hotelübernachtungen, Mietwagen, Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen) und die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich. Für diese Leistungen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Miles & More Partnerunternehmens Anwendung.
2.3.2 Sonderregelungen für Flüge
Für jede angetretene Teilstrecke eines vollständig bezahlten Linienfluges, der von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einem Miles & More Partnerunternehmen durchgeführt wird, werden dem Konto des Teilnehmers – vorbehaltlich der Ziffern 2.3.6 und 2.3.7 – Meilen gutgeschrieben. Art und Anzahl der gutzuschreibenden Meilen richten sich bei Flügen nach den zum Zeitpunkt ihrer Inanspruchnahme geltenden Programmunterlagen und Miles & More Kommunikationsmedien.
2.3.3 Sonderregelungen für Hotels und Mietwagen
Für jeden vollständig bezahlten Aufenthalt des Teilnehmers bei einem Hotel-Partnerunternehmen zu einem bei Abschluss des Beherbergungsvertrages als meilenfähig deklarierten Tarif werden – vorbehaltlich der Ziffern 2.3.6 und 2.3.7 – dem Konto des Teilnehmers Prämienmeilen gutgeschrieben. Gleiches gilt für jede vollständig bezahlte Anmietung eines Fahrzeugs bei einem Mietwagen-Partnerunternehmen zu einem bei Abschluss des Mietvertrages als meilenfähig deklarierten Tarif.
Mehrere aufeinanderfolgende Übernachtungen gelten als „ein Aufenthalt“. Gleiches gilt im Falle eines Check-in nach erfolgtem Check-out eines Teilnehmers innerhalb eines Tages im selben Hotel. Eine „Anmietung“ ist die Miete und persönliche Nutzung eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer für mindestens einen Tag oder die Miete verschiedener Fahrzeuge an direkt aufeinanderfolgenden Tagen an einer oder verschiedenen Niederlassungen eines Mietwagen-Partners am selben Ort.
2.3.4 Miles & More Zahlungskarten mit Meilensammelfunktion
Beim Einsatz der Miles & More Zahlungskarten (z. B. Lufthansa Miles & More Credit Card) sammelt der Karteninhaber in bestimmtem Umfang Meilen, die ihm auf seinem Miles & More Konto gutgeschrieben werden. Näheres regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Miles & More Zahlungskarte.
2.3.5 Sonstige Möglichkeiten des Meilenerwerbs
Sonstige zeitlich begrenzte oder dauerhafte Möglichkeiten des Meilenerwerbs und deren Bedingungen werden gesondert in den Miles & More Kommunikationsmedien oder beim jeweiligen Miles & More Partnerunternehmen selbst bekannt gegeben.
2.3.6 Ausschluss der Meilengutschrift
Eine Meilengutschrift ist ausgeschlossen für bestimmte Buchungs- oder Serviceklassen, bestimmte Sondertarife, z. B. Leistungen zu Industry-Discount-Tarifen (ID, IP, AD, GE, UD, DG, PEPs etc.), für Prämien-leistungen, Freiflüge und für Leistungen, für die der Teilnehmer Vorteile aus anderen Bonusprogrammen erhält. Für bestimmte andere Leistungen kann eine Meilengutschrift vor der Buchung oder dem Erwerb der jeweiligen Leistung durch einen entsprechenden Hinweis an den Teilnehmer ausgeschlossen werden.
Die Meilengutschrift ist ebenfalls ausgeschlossen für unbenutzte, rückerstattete, verfallene oder unrechtmäßig erworbene Dokumente (Flugscheine, Coupons, Rechnungen etc.). Gleiches gilt in sonstigen Fällen der Nicht-Inanspruchnahme oder Rückerstattung der zum Meilensammeln berechtigenden Leistung.
2.3.7 Gutschriftverfahren
Meilen werden dem Teilnehmerkonto automatisch nur dann gutgeschrieben, wenn bei Inanspruchnahme der zum Meilensammeln berechtigenden Leistung die Miles & More Kunden- oder Kartennummer genannt bzw. die Miles & More Karte oder eine andere zum Meilensammeln berechtigende Kundenkarte vorgelegt wird. Die Gutschrift erfolgt nach Inanspruchnahme der zum Meilensammeln berechtigten Leistung.
Nicht automatisch erfasste Meilen können dem Teilnehmerkonto innerhalb von sechs Monaten nach der Inanspruchnahme der Leistung gutgeschrieben werden. In diesem Fall benötigt ein Betreiber die voll-ständigen Belege (z. B. Original der Bordkarte und Kopie des Passenger Receipt, das Original der Hotel- oder Mietwagenrechnung oder den Originalkaufbeleg des Produktes oder der Dienstleistung). Briefe und Dokumente, die an die Betreiber eingesandt werden, werden gescannt, digital archiviert und nach dem Scannen vernichtet. Ein Anspruch auf Rücksendung der eingesandten Briefe und Dokumente im Original besteht nicht.
Ist eine Meilengutschrift trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes gemäß Ziffer 2.3.6 oder aus sonstigen Gründen zu Unrecht erfolgt oder liegt ein Missbrauch durch den Teilnehmer vor, behalten sich die Betreiber das Recht zur Rückbuchung oder Zurückhaltung der entsprechenden Gutschrift vor.
2.4 Einlösen der Meilen
2.4.1 Allgemeine Regelungen zum Einlösen von Meilen
Jeder Teilnehmer kann seine Prämienmeilen gegen Prämien einlösen, sobald sein Meilenkonto ein entsprechendes Guthaben aufweist. Voraussetzung ist eine Verfügbarkeit der Prämien gemäß Ziffer 2.4.6. Prämienangebote und die jeweils erforderliche Anzahl an Prämienmeilen werden in den jeweils aktuellen Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben. Statusmeilen und HON Circle Meilen können nicht in Prämien eingelöst werden. Select Meilen berechtigen zum Erwerb verschiedener Vorteile im Rahmen eines Vielfliegerstatus. Die notwendige Anzahl an Select Meilen sowie weitere Bestimmungen zum Einlösen der Select Meilen werden in den jeweils aktuellen Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben. Eine Umrechnung und Auszahlung der Meilen in Bargeld ist nicht möglich.
2.4.2 Flugprämien
Flugprämien können für Linienflüge angefordert werden, die von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder den Miles & More Partnerunternehmen durchgeführt werden sowie für ausgewählte Charterflüge. Die Anzahl der hierfür benötigten Prämienmeilen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung aktuell gültigen Meilentabelle („Flugprämien-Tabelle“), die in den jeweils aktuellen Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben wird, insbesondere unter www.miles-and-more.com/flugpraemientabelle. Liegen Abflug- und letzter Zielflugort in unterschiedlichen Prämienzonen (offener Gabelflug), ist die jeweils höhere Prämienzone für die Meileneinlösung maßgeblich. Die Flugprämie muss bei Anforderung gebucht werden. Die Fristen zur Anforderung der Prämienticketausstellung sind abhängig von der jeweiligen Fluggesellschaft. Die Teilnehmer erfahren diese Fristen bei der Buchung des Prämientickets über das Miles & More Servicecenter. Vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Allgemeinen Bedingungen für Miles & More Flugprämien gelten für den als Flugprämie in Anspruch genommenen Flug die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der durchführenden Fluggesellschaft. Zusätzlich zu den einzusetzenden Meilen sind vom Teilnehmer Steuern, Gebühren, den jeweiligen Fluggesellschaften zugutekommende Zuschläge sowie evtl. anfallende Service-Entgelte zu tragen. Auskünfte über deren Höhe erteilt das Miles & More Service Team.
2.4.3 Upgrade Prämien
Auf Linienflügen, die von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einigen Miles & More Partnerunternehmen durchgeführt werden, können Oneway Upgrades pro „Punkt-zu-Punkt-Verbindung“ (Teilstrecke) in die nächsthöhere Beförderungsklasse als Prämie angefordert werden, sofern ein vollständig bezahltes Flugticket (vgl. Ziffern 2.3.2 und 2.3.6) vorliegt. Die Anzahl der hierfür benötigten Prämienmeilen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung des Upgrades aktuellen Flugprämien-Tabelle, die in den jeweils aktuellen Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben wird, insbesondere unter www.miles-and-more.com/flugpraemientabelle.
Bestimmte Tarife, Buchungsklassen und Gruppenbuchungen können vom Upgrade ausgeschlossen werden. Einzelheiten ergeben sich aus den Bedingungen für Miles & More Flugprämien, abrufbar unter www.miles-and-more.com/flugpraemien-agb. Die Bedingungen des Ursprungstickets bleiben bei einem Upgrade bestehen. Die Konditionen für Umbuchungen von Upgrade-Prämien können beim Miles & More Service Team erfragt werden.
2.4.4 Sonstige Prämien
Sonstige Prämien, die Bedingungen für deren Inanspruchnahme und die weiteren Einsatzmöglichkeiten von Meilen werden gesondert in den jeweils aktuellen Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben.
2.4.5 Prämienanforderung
Die Prämien können in Abhängigkeit von der jeweiligen Prämie bei einem Betreiber, einem Mitherausgeber oder einem Miles & More Partnerunternehmen unter Angabe der Miles & More Kartennummer und der PIN angefordert werden. Verschiedene Prämien erfordern Vorausbuchungsfristen (z. B. Postlaufzeiten), die den Miles & More Kommunikationsmedien zu entnehmen sind oder beim Miles & More Service Team erfragt werden können. Die Ausstellung eines elektronischen Prämientickets ist – wo technisch möglich – bis einen Werktag vor Abflug möglich.
2.4.6 Verfügbarkeiten und Sonderbedingungen für Prämien
Die Verfügbarkeit der Prämien kann nach Datum, Saison und Zielort variieren. Einzelne Prämien sind gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar. Prämien können mit bestimmten Leistungen zu reduzierten Tarifen (entsprechend Ziffer 2.3.6) nicht kombiniert werden.
Auf die Verfügbarkeit und Qualität der Prämien, die durch Miles & More Partnerunternehmen bereitgestellt werden, haben die Betreiber oder ein Mitherausgeber keinen Einfluss. Weder die Betreiber noch der jeweilige Mitherausgeber sind daher für die Verfügbarkeit der Leistungen anderer Miles & More Partnerunternehmen (z. B. Flüge, Hotelübernachtungen, Mietwagen) und die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich. Auf diese Leistungen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Miles & More Partnerunternehmens Anwendung.
2.4.7 Ausstellung von Prämiendokumenten
Wenn die angeforderte Prämie verfügbar ist, erhält der Teilnehmer Prämiendokumente (Prämientickets und/oder Zertifikate für andere Prämien). Eine Versendung von Prämientickets und Upgrade-Prämien- Zertifikaten als Papierdokumente erfolgt nur noch, wenn die standardmäßige elektronische Hinterlegung als elektronisches Ticket oder eUpgrade nicht möglich ist.
In Ausnahmefällen können Prämientickets und Upgrade-Prämien-Zertifikate nach Rücksprache mit dem Miles & More Service Team sieben Werktage vor Abflugdatum angefordert und gegen ein Service-Entgelt per Expressversand zugestellt werden. Außerhalb Deutschlands kann der Zeitraum der Expressanforderung von den hier genannten Bedingungen abweichen.
Der Teilnehmer sollte im eigenen Interesse die Vollständigkeit der Sendung sowie die inhaltliche Übereinstimmung mit seiner Anforderung umgehend überprüfen. Flugprämiendokumente haben eine Gültigkeit von zwölf Monaten ab Ausstellung. Die Gültigkeit sonstiger Prämiendokumente (z. B. für Erlebnis-, Mietwagen-, Hotel- und Touristikprämien) ist den jeweiligen Miles & More Kommunikationsmedien zu entnehmen.
2.4.8 Übertragbarkeit und Handel mit Prämiendokumenten
Prämiendokumente, insbesondere Prämientickets, können ausschließlich an Personen zu deren eigener Nutzung verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z. B. Verwandte, Freunde und Bekannte, nicht jedoch in andere Prämien oder Geldbeträge umgetauscht werden. Im Übrigen sind der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte untersagt. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Prämiendokumenten, der unberechtigte Erwerb sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Prämiendokumenten. Miles & More Gutscheine und eVoucher gelten als Prämiendokumente im Sinne dieser Ziffer 2.4.8.
2.4.9 Rückgabe und Verlust von Prämiendokumenten
Abhängig von der jeweiligen Prämienart ist die Rückgabe einer Flugprämie unter Berechnung eines Service-Entgelts möglich. Die Bedingungen der Rückgabe sowie die Höhe dieses Service-Entgelts sind den jeweils im Zeitpunkt der Rückgabe aktuellen Miles & More Kommunikationsmedien zu entnehmen oder können beim Miles & More Service Team erfragt werden.
Gestohlene oder verlorene Prämiendokumente können nur unter Berechnung eines angemessenen Service-Entgelts durch Neuausstellung ersetzt werden, sofern die Konditionen der jeweiligen Prämienart, die beim Miles & More Service Team erfragt werden können, dies zulassen. Andernfalls erfolgt eine Rückerstattung der Prämienmeilen unter Abzug eines angemessenen Service-Entgelts, über dessen Höhe ebenfalls das Miles & More Service Team Auskunft erteilt. Ein Service-Entgelt wird nicht erhoben, falls die Dokumente auf dem Postweg zum Teilnehmer verloren gegangen sind und der Teilnehmer den Nichterhalt der Dokumente innerhalb von 21 Tagen nach ihrer Anforderung gegenüber dem Miles & More Service Team reklamiert hat.
2.4.10 Missbrauch
Ein Teilnehmer handelt missbräuchlich im Sinne dieser Teilnahmebedingungen, wenn er durch sein Handeln die Regelungen der Ziffer 2.1.3 (Übertragung/Handel von Meilen) oder der Ziffer 2.4.8 Absatz 2 (Weitergabe von Prämiendokumenten) erfüllt.
2.4.11 Folgen eines Missbrauchs
Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Missbrauch behalten sich die Betreiber das Recht vor, die Prämiendokumente zu sperren bzw. einzuziehen oder die Ausstellung einer Prämie bzw. die Einlösung zu verweigern. Das Recht zur Kündigung gem. Ziffer 3 sowie das Recht, weitergehende Ansprüche gegen den Teilnehmer, einschließlich Schadensersatz, geltend zu machen, bleiben hiervon unberührt. Betrifft der Missbrauch ein Prämienticket, behalten sich die Betreiber darüber hinaus vor, im Falle einer Beförderung den tatsächlichen Ticketpreis in Euro nachzukalkulieren und diesen dem gegen Ziffer 2.4.8 verstoßenden Teilnehmer zu berechnen. Bereits für das Prämienticket abgezogene Prämienmeilen werden bei einer Nachberechnung und nach vollständiger Bezahlung dem Meilenkonto des Teilnehmers wieder gutgeschrieben.
Für den Fall, dass unter von dem Teilnehmer zu vertretendem Einsatz missbräuchlich erworbener Prämienmeilen (vgl. Ziffer 2.1.3) Prämien abgerufen werden, behalten sich die Betreiber vor, statt des zum Abruf der Prämie erforderlichen Meilenbetrages Schadensersatz zu verlangen, soweit der Meilenkontostand unter Abzug der missbräuchlich erworbenen Prämienmeilen zum Abruf der Prämie nicht ausreicht. Dieses Recht behalten sich die Betreiber auch für den Fall vor, dass das Meilenkonto in sonstigen Fällen des Missbrauchs bzw. regelwidrigen Verhaltens des Teilnehmers einen negativen Meilenstand aufweist. Dem Teilnehmer bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.5 Verfall von Prämienmeilen
Werden Prämienmeilen nicht innerhalb von 36 Monaten ab Ereignis (Antritt des jeweiligen Fluges, Beginn des Hotelaufenthalts, Zeitpunkt der Wagenanmietung etc.) auf dem Meilenkonto gegen eine Prämie eingelöst, verfallen sie zum nächsten Quartalsende, sofern nicht in den Miles & More Kommunikationsmedien längere Verfallsfristen bekannt gegeben worden sind.
Auf das Datum und den Umfang eines Meilenverfalls wird in der Miles & More Kontoinformation bzw. im persönlichen Internet-Meilenkonto mindestens ein Quartal vor dem jeweiligen Verfallsdatum gesondert hingewiesen.
2.6 Abgaben, Zuschläge und Service-Entgelte
Sämtliche Nebenkosten wie Steuern, Gebühren, den jeweiligen Fluggesellschaften zugutekommende Zuschläge und Service-Entgelte, die mit der Vergabe oder Inanspruchnahme einer Prämie einhergehen, sind vom Teilnehmer zu tragen und sollen per Kreditkarte abgerechnet werden. Auskünfte über die Höhe von Steuern, Gebühren, Zuschlägen sowie evtl. anfallenden Service-Entgelten erteilt das Miles & More Service Team.
3 Verstoß gegen Teilnahmebedingungen, Kontosperrung und Vertragsbeendigung
3.1 Kündigung, Sperrung Ausschluss von der Programmteilnahme
3.1.1 Ordentliche Kündigung
Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform ordentlich kündigen.
Eine ordentliche Kündigung durch die Betreiber ist ohne Angabe von Gründen nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen möglich. Hiervon abweichend ist die ordentliche Kündigung eines Teilnehmers mit einem Vielfliegerstatus durch die Betreiber ohne Angabe von Gründen frühestens zum Ablauf des zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung bestehenden Vielfliegerstatus möglich, jedoch mindestens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen.
3.1.2 Außerordentliche Kündigung
Unabhängig von einem Vielfliegerstatus können eine fristlose außerordentliche Kündigung durch die Betreiber sowie ein Ausschluss von der Programmteilnahme aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zu-kunft erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schuldhaften schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen oder Beförderungsbedingungen von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einem Miles & More Partnerunternehmen oder gegen sonstige mit dem Teilnehmer vereinbarte Regeln für Miles & More.
Gleiches gilt im Falle eines Missbrauchs gemäß Ziffer 2.4.10 sowie bei wesentlichen Falschangaben, belästigendem oder schädigendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Kunden (z. B. Fluggästen) eines Betreibers, eines Mitherausgebers oder Miles & More Partnerunternehmens. Dies gilt ebenfalls bei Nichtbefolgung von Anweisungen durch das jeweilige Personal, insbesondere an Bord oder in Lounges. Außer in den Fällen von § 323 Abs. 2 BGB ist eine außerordentliche Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig
3.1.3 Sperrung und Ausschluss von der Programmteilnahme
In den Fällen der Ziffer 3.1.2 können die Betreiber anstelle der Ausübung des Kündigungsrechts auch die Vergabe eines Vielfliegerstatus ablehnen oder einen bestehenden Status durch einseitige Erklärung fristlos beenden.
Ferner haben die Betreiber in den Fällen der Ziffer 3.1.2 die Befugnis, das Teilnehmerkonto zu sperren. Die Befugnis zur Sperrung besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines wichti-gen Grundes, und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer nach den vorstehenden Regelungen berechtigten Sperrung bestehen nicht.
Nach der durch die Betreiber erklärten Kündigung ist die erneute Teilnahme an Miles & More unzulässig. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese Teilnahmebedingungen weiter.
3.2 Meilengültigkeit bei Kündigung
3.2.1 Bei ordentlicher Kündigung
Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer oder durch einen Betreiber behalten die Prämienmeilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern die Meilen nicht aufgrund eines bestehenden Vielfliegerstatus länger vor dem Verfall geschützt sind oder ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt.
Sofern der Teilnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung über mehr als 500.000 Prämienmeilen verfügt, behalten die Prämienmeilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern die Meilen nicht aufgrund eines bestehenden Vielfliegerstatus vor dem Verfall geschützt sind oder ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt.
3.2.2 Bei außerordentlicher Kündigung
Im Falle einer berechtigten fristlosen außerordentlichen Kündigung durch die Betreiber behalten die Prämienmeilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt.
3.3 Programmbeendigung
Die Betreiber behalten sich das Recht vor, Miles & More jederzeit einzustellen und die Teilnahmeverträge ordentlich zu kündigen. Auf solche Kündigungen finden die Ziffern 3.1 und 3.2 entsprechende An-wendung. Gleiches gilt für den Fall, dass Miles & More durch ein anderes Programm ersetzt wird. In diesem Fall hat auch der Teilnehmer das Recht zur Kündigung gemäß Ziffer 3.1. Gleiches gilt, wenn sich die Betreiber von Miles & More ändern sollten. In beiden Fällen gilt Ziffer 3.2.
4 Sonstiges
4.1 Haftung
Für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme durch einen Betreiber, einen Mitherausgeber oder die jeweiligen Erfüllungsgehilfen entstehen, gilt Folgendes: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist die Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz – ausgeschlossen.
4.2 Datenschutz
Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden von den Betreibern zur Durchführung von Miles & More erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen zur Durchführung des Miles & More Programms und zum Datenumgang finden sich unter www.miles-and-more.com/datenschutz.
Zu diesen Daten gehören insbesondere die vom Teilnehmer bei seiner Anmeldung und sodann im Laufe seiner Teilnahme angegebenen Daten („Stammdaten“) sowie die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme (insbesondere mit dem Sammeln und Einlösen von Meilen) bei den Betreibern, Mitherausgebern oder Miles & More Partnerunternehmen anfallenden Daten („Programmdaten“).
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Mitherausgeber zur Verwaltung, Weiterentwicklung und Vermarktung von Miles & More als deren eigenem Programm kann erfolgen, wenn
- sich ein Teilnehmer über einen Mitherausgeber bei Miles & More angemeldet hat; in diesem Fall können die Stammdaten über die Miles & More Kartennummer sowie die auf Leistungen des Mitherausgebers bezogenen Programmdaten des Teilnehmers an den Mitherausgeber übermittelt werden,
- es sich beim Mitherausgeber um eine Fluggesellschaft handelt und der Wohnsitz des Teilnehmers im Heimatmarkt eines solchen Mitherausgebers liegt; in diesem Fall können die Stammdaten und die Miles & More Kartennummer sowie die Programmdaten des Teilnehmers an den Mitherausgeber übermittelt werden,
- es sich beim Mitherausgeber um eine Fluggesellschaft handelt und der Teilnehmer Flüge eines solchen Mitherausgebers in Anspruch nimmt; in diesem Fall können zusätzlich zu den Stammdaten die Programmdaten des Teilnehmers an den Mitherausgeber übermittelt werden,
- ein Teilnehmer bei einem Mitherausgeber einen Vielfliegerstatus erreicht hat; in diesem Fall können zusätzlich zu den Stamm- und den auf die Leistungen des Mitherausgebers bezogenen Programmdaten die Statusdaten des Teilnehmers an den Mitherausgeber übermittelt werden.
Über die vorgenannten Zwecke hinaus können personenbezogene Daten auf Grundlage einer vom Teilnehmer gesondert erteilten Einwilligung durch die Betreiber, Mitherausgeber und/oder Miles & More Partnerunternehmen auch für weitere Zwecke (insbesondere die Zusendung von Informationen zu Miles & More oder von Angeboten der Betreiber, Mitherausgeber oder Miles & More Partnerunternehmen einschließlich von Analysen zur Vorbereitung solcher Zusendungen) verarbeitet und genutzt werden.
Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei Miles & More finden sich im Miles & More Datenschutzhinweis. Dieser ist unter www.miles-and-more.com/datenschutz abrufbar oder kann durch eine E-Mail an die Lufthansa Konzern-Datenschutzbeauftragte (datenschutz@dlh.de) angefordert werden.
4.3 Verlust, Diebstahl
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Miles & More Karte müssen unverzüglich an das Miles & More Service Team gemeldet werden. Dadurch wird die Ausstellung einer neuen Karte ermöglicht.
4.4 Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen
Die Betreiber behalten sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Prämien, der Flugprämien-Tabelle oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für Miles & More vorzunehmen, sofern der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Schadensersatzansprüche von Teilnehmern gegen die Betreiber wegen gesetzesbedingter länderspezifischer Änderungen sind ausgeschlossen.
Änderungen oder Ergänzungen der Prämien, der Flugprämien-Tabelle oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für Miles & More werden in den Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Die Betreiber werden auf diese Folge bei Bekanntgabe besonders hinweisen. Widerspricht ein Teilnehmer der Änderung oder Ergänzung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch ordentliche Kündigung beendet werden.
4.5 Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Teilnehmer Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt, sofern der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland und keinen Wohnsitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat. Ist der Teilnehmer Verbraucher mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands, aber innerhalb des EWR, so kann er Ansprüche nach seiner Wahl sowohl in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, als auch bei einem zuständigen Gericht in dem Staat, in dem er seinen Wohnsitz hat, geltend machen. Darüber hinaus kann ein Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem weiteren Ort, an dem eine gesetzliche Zuständigkeit besteht, gerichtlich in Anspruch genommen werden. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind die Betreiber nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht anbieten.
Stand 01/2017