SWISS hebt Maskentragepflicht an Bord schrittweise auf
Gemäss Bundesratsentscheid müssen in der Schweiz ab dem 1. April im öffentlichen Verkehr keine Masken mehr getragen werden.
SWISS hebt daher die Maskentragpflicht an Bord ab dem 1. April für Fluggäste und Besatzungsmitglieder schrittweise auf. Die Maskentragepflicht gilt weiterhin auf Flügen, bei denen die Bestimmungen des Ziellandes das Maskentragen an Bord vorschreiben. Fluggäste werden vor Abflug jeweils über die geltenden Bestimmungen informiert.